Satzungsänderung

 

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§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Vorher: Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, und zwar vom 01.08. bis 31.07 des folgenden Jahres.

 

§2 Zweck des Vereins

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung. Dieser Zweck wird durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben der Schule erfüllt.

Insbesonders...

 

Vorher: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsbestimmungen durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben dieser Schule, insbesonders...

 

§ 4 Beitrag

 

Die Höhe des Beitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist auf ein Minimum von 12 € pro Kalenderjahr festgelegt.

 

Vorher: Die Höhe des Beitrages bestimmt die Mitgliederversammlung: zur Zeit sind dies 6 € pro Jahr.

 

§ 8 Vorstand

 

Ergänzung: Der Schulleiter/die Schulleiterin ist geborenes Mitglied des Vorstandes. Er/sie kann ein Amt wahrnehmen. Nimmt er/sie kein Amt wahr, erhöht sich somit die Anzahl der Vorstandsmitglieder automatisch auf 6 Personen.

 

§ 10 Kassenführung

 

Komplette Streichung des § 10